Steuerunklarheiten deutscher Ferienhausbesitzer in Spanien nach Artikel FAZ vom 09.04.2021
Folgenden Artikel vom 09. April 2021 (Ausgabe Nº 82) im Immobilienteil (Seite 13), verfasst von Herrn Peter Odrich („Wenn der Finanzbeamte klingelt“), möchte ich gerne als deutscher und spanischer Anwalt, der seit 24 Jahren in Marbella eine Anwaltskanzlei führt, beantworten.
Dieser Artikel ist mehr als enttäuschend! Im Ergebnis ist der Inhalt dieses Beitrages konfus und verwechselt verschiedene Themenbereiche, die in keinster Weise differenziert dargestellt werden, sondern lediglich eine Atmosphäre der Unklarheit und der Angst unter den deutschen Ferienhausbesitzern in Spanien verbreitet.
Zum Inhalt ist Folgendes zu sagen:
Es ist kein Verbrechen als Deutscher ein Ferienhaus im Ausland sein Eigentum zu nennen. Entscheidend für die Bezahlung von Steuern ist lediglich die Frage, ob der Ferienhausbesitzer seinen Lebensmittelpunkt, also gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, bzw. mehr als ein halbes Jahr in seinem Ferienhaus in Spanien lebt. Nur dann hat er sein Welteinkommen in Spanien zu versteuern. Hierzu zählen natürlich alle Einkunftsarten überall in der Welt, Erbschaften, Schenkungen und sonstige steuerliche Verpflichtungen. Dies erwarten wir genauso von einem Spanier, der fest in Deutschland lebt.
Die Ferienhausbesitzer, die weniger als ein halbes Jahr in Spanien leben und dort nicht ihren Lebensmittelpunkt haben, sind sogenannte Nichtresidenten im Gegensatz zum vorgenannten Residenten in Spanien. Ein Nichtresident hat lediglich die Verpflichtung eine jährliche Einkommenssteuererklärung, bezogen auf ein fiktives Mieteinkommen seiner Immobilie, abzugeben. Dies sind relativ kleine Beträge.
Weiterhin hat der Ferienhauseigentümer, wenn er diese Ferienimmobilie veräußert, die Verpflichtung in Spanien 19 % Gewinnsteuer hierauf (auch dies ist Einkommenssteuer) zu bezahlen. Dies wäre also die zweite Möglichkeit, die im Artikel so nebulös angesprochen wird.
Die dritte Möglichkeit könnte natürlich sein, dass der Ferienhausbesitzer sich als Kapitalanlage zusätzlich zu seinem Ferienhaus eine Wohnung gekauft hat und nun diese Mieten ebenfalls in Spanien versteuert werden müssen, zusammen mit seiner Nichtresidentensteuererklärung, bezogen auf seine Ferienimmobilie. Dies bedeutet aber noch nicht, dass er hier das ganze Jahr lebt und dementsprechend mit seinem Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig ist.
Nun, woher bekommt das Finanzamt all diese Informationen? Der Steuerbürger ist inzwischen, und das weiß nun fast jeder Steuerbürger, vollkommen durchsichtig gemacht worden. Der Informationsaustausch nachdem seit einigen Jahren vorliegenden Informationsaustauschgesetz funktioniert zwischen Spanien und Deutschland hervorragend.
Der Artikel von Peter Odrich ist also weder informativ, noch hat er irgendeinen sinnvollen, zu vermittelnden Inhalt. Ich bin enttäuscht, dass die FAZ nun auch beginnt Artikel zu veröffentlichen, die sich normalerweise in der Sensationspresse befinden.
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