Nun doch wieder Plusvalía municipal (gemeindliche Wertzuwachssteuer)?
Das Finanzministerium hat sofort auf das Urteil des Verfassungsgerichtes reagiert und die Freude, dass in Zukunft keine Plusvalía municipal mehr bezahlt werden muss, war nur von ganz kurzer Dauer.
Die meisten Artikel zu diesem Thema nach der Veröffentlichung des Urteils des Verfassungsgerichtes, sprachen davon, dass die Plusvalía municipal als solche für verfassungswidrig erklärt wurde und deswegen nicht mehr gefordert werden kann.
Wer dann in den nächsten Tagen die Begründung des Urteils gelesen hatte, musste feststellen, dass die Plusvalía als Steuer nicht für verfassungswidrig erklärt wurde, sondern lediglich deren Berechnungsgrundlage.
Die Panik bei den Gemeinden, an die diese Steuer direkt abgeführt wird, war gross. Bei einigen Gemeinden wie Marbella betrug das Aufkommen der Plusvalía gemessen am Jahresbudget angeblich bis zu 20 %. Im Durchschnitt fehlten den Gemeinden zwischen 5 und 7 %.
Das Finanzministerium hat sofort per Dekret reagiert (manchmal geht es richtig schnell) und zwei neu Berechnungsmethoden zur Erfassung der Plusvalía municipal beschlossen. Im Ergebnis heisst dies, dass es bei der Plusvalía municipal bleibt, jedoch dieselbe anders berechnet wird. Das Dekret des Finanzministeriums entfaltet ab heute (9.11.2021) seine Wirkung.
Eines ist klar: Zwischen dem 26. Oktober (Urteil des Verfassungsgerichtes) und dem Dekret des Finanzministeriums am 9. November, haben wir nun einen rechtsfreien Raum. Das heisst, wer in dieser Zeit einen Kauf, eine Erbschaft oder eine Schenkung beurkundet hat, könnte Glück gehabt haben und muss keine Plusvalía bezahlen.
Die beiden Berechnungsmethoden sind im ersten Moment schwierig zu verstehen und werden den Gesamtvorgang in Zukunft verkomplizieren.
In den nächsten Tagen, wenn mehr Sicherheit hinsichtlich der beiden alternativen Berechnungsmethoden besteht, werden wir Ihnen eine ausführliche Erklärung liefern können.
Soviel zum Hin und Her im Moment. Nächste Woche erfahren Sie mehr.
Gez. Wohlfahrt
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