Die vorweggenommene Erbfolge im deutsch- spanischen Rechtsverkehr
Oftmals soll das Eigentum nicht erst mit dem Erbfall auf die nächste Generation übergehen, sondern noch „mit warmer Hand“ wie es so treffend heisst. Es gibt vielfältige Gründe, warum der zukünftige Erblasser Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen möchte. Triebfeder ist in der Regel die Steuerersparnis aber auch die Vermeidung von Streitigkeiten unter den späteren Erben. Es sollen klare Verhältnisse geschaffen werden. Nun sind in Andalusien seit dem 01.04.2019 erfreulicherweise die Schenkungssteuerregelungen (siehe Artikel vom 28.01.2021 „Die neuen Schenkungssteuerregelungen“) im engen Familienkreis deutlich entschärft worden.
Bei der vorweggenommenen Übertragung von Eigentum geht es hauptsächlich um die Frage, was kostet die Transkation? Beim Eigentumswechsel ist der Staat immer zur Stelle und hält die Hand auf. Wer den Erbfall nicht abwarten möchte (siehe Artikel vom 19.02.2021 „Braucht man ein Testament in Spanien?“), hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Übertragung von Immobilien.
Im Wege der Schenkung der Immobilie in Spanien oder im Wege einer Geldschenkung in Deutschland. Im Volksmund heisst das dann „Überschreiben“. So einfach ist eine solche „Überschreibung“ in der Regel aber nicht, da sie auf beiden Seiten Geld kostet. Deswegen muss genau überlegt werden, wie dieses Thema zu behandeln ist, insbesondere vor dem Hintergrund der Schenkungs- und Erbschaftssteuererleichterung in Andalusien.
Grundsätzlich gibt es zwei Standartfälle, die immer wiederkehren:
a. Eine bereits vorhandene Immobilie an der Costa del Sol soll von den Eltern auf die Kinder übertragen werden oder
b. Die Eltern wollen sich eine Immobilie für den Lebensabend an der Costa del Sol kaufen und fragen nun nach, ob es eventuell sinnvoller ist, wenn die Kinder dies tun und die Eltern
die Immobilie lediglich nutzen.
Zu a) Zu der ersten Alternative: Übertragung einer bereits vorhandenen Immobilie
In unserem Beispiel sollen die Eltern jeweils 50%ige Eigentümer einer, vor Jahren, erworbenen Ferienimmobilie sein. Es gibt mehrere Kinder. Die Eltern wollen bereits zu Lebzeiten übertragen und fragen, was der Anwalt rät.
Eine Möglichkeit die das Gesetz in solchen Fällen ausdrücklich vorsieht, ist die schenkungsweise Übertragung. Im engen Familienkreis kostet das in Andalusien fast keine Schenkungssteuer mehr. Aber aufgepasst!! Dazu kommen noch zwei weitere Steuern, die zu entrichten sind und die regelmässig bei der Beratung vergessen werden. Die Plusvalia Municipal (Gemeindliche Wertzuwachssteuer) und die Gewinnsteuer, die mit 19% zu bezahlen ist. Was hat es mit diesen beiden zusätzlichen Steuern auf sich?
Die Plusvalia Municipal ist eine Steuer, die unabhängig vom Verkaufspreis der Immobilie berechnet wird und sich lediglich auf den Wert des Grund und Bodens bezieht. Über die Laufzeit des Eigentums wird diese Steuer dann ermittelt. Es kann dabei zu recht hohen Beträgen kommen.
Die Gewinnsteuer mit einer „Flat- Rate“ von 19 % wird dabei noch öfters vergessen. Wenn eine Immobilie für z.B. 100.000 € erworben wurde und viele Jahre später geschenkt wird, so wird sie in dem Schenkungsvertrag zu bewerten sein und zwar, mindestens mit dem Steuerwert der aus dem Katasterwert errechnet werden kann (valor fiscal). Es wird zwischen dem Einkaufspreis in der seinerzeitigen notariellen Urkunde und dem jetzigen Wert, der inzwischen wesentlich höher als 100.000 € ist, der Gewinn mit 19 % versteuert.
Sie sehen schon, dass der Betrag, der bei einer schenkweisen Überlassung einer Immobilie zusammenkommt sich nicht nur aus der Schenkungssteuer, sondern auch aus der gemeindlichen Wertzuwachssteuer und der 19 %-igen Gewinnsteuer zusammensetzt. Eine schenkungsweise Übertragung muss also nicht nur im Hinblick auf die Schenkungssteuer, sondern insbesondere auch auf die Gewinnsteuer berechnet werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten durch Schenkung im Moment die „billigste“ Möglichkeit ist. Je nach Bewertung werden allerdings auch die Gewinne aufgedeckt und mit 19% einkommensversteuert.
Zu b) Anders sieht es für den zweiten oben genannten Beispielsfall aus, nämlich für den Fall, dass die Eltern ins Pensionsalter kommen, sich einen Ruhesitz im Süden kaufen wollen und bereits vor dem Erwerb nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt, die Kinder mit einzubinden.
In diesen Fällen empfiehlt es sich die Freibeträge, die in Deutschland für Schenkungen alle 10 Jahre zwischen Eltern und Kindern möglich sind, nämlich 400.000 € pro Kind, pro Elternteil, auszunutzen. Die Eltern, z.B. mit drei Kindern könnten also bis 2.4 Mio. € auf das Gemeinschaftskonto der Kinder in Deutschland steuerfrei überweisen. Die Kinder würden dann ein ebensolches Nichtresidenten Gemeinschaftskonto in Spanien eröffnen und den Betrag bis zu 2.4 Mio. € (wenn so viel für ein Ferienhaus benötigt werden sollte) nach Spanien überweisen.
Mit diesem Geld erwerben die Kinder dann das Ferienhaus. Alle drei Kinder werden zu jeweils 1/3 Eigentümer dieser Ferienimmobile. Nun kommt es darauf an, ob die Eltern noch eine zusätzliche Sicherheit dafür haben wollen, um zu verhindern, dass die Kinder nicht plötzlich mit dem Verkauf der Immobile drohen. Für diesen Fall kann ein Nießbrauch für die Eltern im spanischen Grundbuch eingetragen werden. Die Kinder erwerben dann, wie wir hier sagen, das nackte Eigentum (nuda propiedad) und die Eltern den Nießbrauch (usufructo). Beim Erwerb wird der Wert des Nießbrauchs gemäß dem Lebensalter der Eltern errechnet. Die Eltern müssen dann auch auf ihren Anteil entsprechend Grunderwerbssteuer bezahlen.
Meine persönliche Beobachtung beim lebzeitigen Übertragen von Vermögenswerten ist, dass je geringer das Vermögen ist, desto grösser der Wunsch das Vermögen in der vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generation zu übertragen. Dies kann in manchen Fällen am Ende des Lebens problematisch werden. Oftmals verstirbt dann ein Ehegatte und der Überlebende hat kein Geld mehr, die Kosten des Altersheimes zu bezahlen. Er kann das Haus nicht verkaufen, da es an die Kinder übertragen wurde. Die Kinder aber sind mit einem Verkauf nicht einverstanden.
Ich würde immer dafür plädieren, sich die finanzielle Unabhängigkeit bis zum Lebensende zu bewahren und nicht voreilig Vermögenswerte an die nächste zu übertragen. Dies hängt natürlich damit zusammen, wie umfangreich sich das Gesamtvermögen gestaltet.
Ansonsten sind natürlich die im Moment „billigen“ Schenkungen in Andalusien, die beste Möglichkeit Vermögen vorab in die nächste Generation zu übertragen.
Wir gehen mit Sicherheit davon aus, dass diese Regelung alsbald wieder zurückgenommen wird. Spätestens dann, wenn die Andalusische Regierung von konservativ (PP) auf links (PSOE) wechselt.
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