Reduzierte Grunderwerbsteuer von 7 % auch für 2022
Es gibt gute Nachrichten für Immobilienkäufer in Andalusien. Schon im Jahr 2021 belebte die gesenkte Grunderwerbsteuer (ITP) den Immobilienmarkt in Andalusien erkennbar.
Im Jahre 2020 galt noch die alte Grunderwerbsteuer:
- 8 % bis zu einem Kaufpreis von 400.000,00 €
- 9 % von 400.000,00 € bis 700.000,00 € und
- 10 % ab 700.000,00 €.
Das heisst für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 1 Mio. € wurden für die ersten 400.000,00 €, 32.000,00 € Grunderwerbsteuer bezahlt, für die weiteren 400.000,00 € bis 700.000,00 € waren 27.000,00 € zu entrichten und für den überschießenden Betrag von 700.000,00 € bis 1 Mio. €, 30.000,00 €. Das heisst, für eine Immobilie im Wert von 1 Mio. € wurden im Jahr 2020, 89.000,00 € bezahlt.
Im Jahre 2021 hatten wir in Andalusien, um die Immobilienwirtschaft in diesem schwierigen Coronajahr anzukurbeln, nur 7 % zu bezahlen.
Bei unserem Beispiel wären dies 70.000,00 € und damit eine Ersparnis im Vergleich zu 2020 von 19.000,00 €.
Bis letzte Woche war unklar, ob auch im Jahre 2022 mit dieser günstigen Grunderwerbsteuer zu rechnen wäre.
Jetzt ist es klar, Immobilienkäufer in Andalusien kommen auch für das Jahr 2022 in den Genuss der gesenkten Grunderwerbsteuer von 7 %.
Wenn Sie also im Jahre 2022 kaufen wollen, kalkulieren Sie mit 7 %.
Quelle: BOJA (Boletín Oficial de Andalucía) – Gesetz veröffentlicht am 20. Oktober 2021.
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