Patientenverfügung und COVID
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m Netz stößt man zur Zeit öfters auf das Thema „Patientenverfügung in Zeiten von COVID“.
Es geht um bereits verfasste Patientenverfügungen und deren Regelungsgehalt. In fast allen Fällen findet sich der Ausschluss der künstlichen Ernährung und der künstlichen Beatmung. Viele, die in Zeiten von COVID ihre Patientenverfügung studieren, stoßen auf diesen Ausschluss und sehen dies nun anders – gerade die künstliche Beatmung kann bei COVID lebensrettend sein. –
Viele wollen eine neue Patientenverfügung verfassen ohne diese Klausel.
Was rät der Anwalt?
In der Tat ist dieses Thema juristisch sehr interessant. Es fragt sich, ob eine solche Ausschlussklausel in einer Patientenverfügung auch für den zuvor beschriebenen Corona-Fall gelten würde oder ob diese Klausel in Anbetracht der überholenden, neuen Situation gar nicht mehr wirksam wäre. Natürlich kann dies der behandelnde Arzt nicht entscheiden.
Ich denke allerdings, dass es sich hierbei eher um ein theoretisches, statt um ein praktisches Problem handelt. Wer seine Angehörigen aufgrund einer COVID Erkrankung ins Krankenhaus bringen muss, wird mit Sicherheit nicht die Patientenverfügung des Erkrankten mitbringen, in welcher sich die Klausel befindet, wonach eine künstliche Beatmung ausgeschlossen ist.
Zusätzlich gibt es natürlich noch ein digitales Register von der Junta de Andalucía, in welches manche Mandanten, ihre Patientenverfügung aufgenommen haben. Dies ist in der Regel ein sehr praktisches Instrument, da direkt vor Ort im Krankenhaus durch die behandelnden Ärzte nachgeschaut werden könnte, ob eine Patientenverfügung vorliegt.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass bei der momentanen Situation in den Krankenhäusern, ein solcher Check nicht gemacht wird.
Für die, die ganz sicher gehen wollen, empfehle ich, keine ganz neue Patientenverfügung zu machen. In der Mehrzahl der Fälle werden in Spanien die Patientenverfügungen in notarieller Form beurkundet. Hier kann man nicht einfach eine Änderung in Form einer weiteren Urkunde machen, sondern müsste die alte Patientenverfügung aufheben und eine neue COVID angepasste Patientenverfügung beurkunden lassen. Diese würde dann eventuell für die Zukunft (wenn es eine solche irgendwann mal geben sollte) nicht mehr passen.
Mein Praktiker tipp ist für den Ernstfall und für den Fall, dass wirklich jemand die Patientenverfügung liest, streichen Sie einfach die entsprechende Klausel in Ihrer Patientenverfügung durch. Tragen das Datum ein, unterschreiben an dieser Stelle die Streichung der Klausel und schreiben daneben, wegen COVID.
Falls Sie Fragen haben, können wir die natürlich beantworten.
Gez. Wohlfahrt.