Neuigkeiten zum Thema Wegzugsbesteuerung
In meinen Artikeln hatte ich schon öfters darauf hingewiesen, dass wohlhabende EU-Bürger, die dauerhaft in Spanien leben wollen, sich genau erkundigen müssen, ob ein Umzug für sie aus steuerlichen Gründen sinnvoll und gewollt ist. Das heißt, es muss eine steuerliche und rechtliche due diligance durchgeführt werden, wenn man den gewöhnlichen Aufenthalt für immer, oder einen wesentlichen Zeitraum, aus Deutschland heraus verlegt. Hierzu muss nicht nur die steuerliche Situation in Spanien und insbesondere in dem jeweiligen spanischen Bundesland (comunidad) untersucht werden, sondern auch die steuerliche Situation im Herkunftsland.
Nehmen wir z.B. Andalusien. Hier gibt es seit einiger Zeit keine Vermögens- und Erbschaftssteuer im engeren Verwandtschaftskreis mehr. Allerdings gibt es seitdem eine Bundesvermögenssteuer mit einem Freibetrag von 3.000.000,00 €. Diese Vermögenssteuer ist also bereits ein Thema für wohlhabende EU-Bürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben möchten. Aber es sind auch die steuerlichen Verpflichtungen des Herkunftslandes, in unserem Fall Deutschland, zu beachten. Wer aus Deutschland in den Süden zieht, muss mit der allgemein nicht so bekannten Wegzugssteuer rechnen. Diese Wegzugsbesteuerung nach §17 Einkommenssteuergesetz und §6 Außensteuergesetz regelt die Besteuerung des Wertzuwachses von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei Wegzug durch fiktiv errechneten Verkauf.
Natürlich muss man hierfür einige Zeit Steuerbürger in Deutschland gewesen sein (7 Jahre der letzten 12 Jahre). Die Regelung betrifft nur natürliche Personen.
Der Staat macht sozusagen Kasse für den Fall, dass Sie nicht wiederkommen. Nun, ab dem 1.1.2025, wird die Wegzugsbesteuerung ausgedehnt auf Anteile an Investmentfonds. Warum wird das so gemacht? Vermutlich, weil in der Vergangenheit Umgehungskonstruktionen der Gestalt gewählt wurden, dass Anteile an Kapitalgesellschaften in z.B. luxemburgische Investmentfonds eingelegt wurden. Mit der erweiterten Regelung werden nun bei Wegzug ins Ausland Umgehungsmöglichkeiten verhindert. Das heißt, das Thema wird verschärft, und Sie können davon ausgehen, dass anlässlich dieser Neuregelungen und Erweiterungen die Finanzämter genauer auf die Fälle des Wegzuges aus steuerlichen Gründen schauen werden.
Das Thema ist kompliziert! Vieles ist noch durch die Gerichte zu entscheiden. Ich gebe mit meinen Kurzinformationen nur Impulse, sodass Sie feststellen können, ob Sie dieses Thema betreffen könnte. Europarechtlich halte ich diese Verschärfungen für bedenklich, da dadurch das Recht auf Freizügigkeit für wohlhabende Menschen eingeschränkt wird. Über die Entwicklung dieses Themas werde ich weiter berichten.
Gez. Wohlfahrt
Lassen Sie sich also beraten, wenn Sie meinen Sie benötigen einen Testamentsvollstrecker. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist dies wohl nicht notwendig.
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