Die “Reichensteuer” – Jetzt kommt sie doch!
Die Besteuerung für große Vermögen über 3 Mio. € (el impuesto temporal de solidaridad a las grandes fortunas) ist vom spanischen Verfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt worden. Dies war für uns Anwälte überraschend. Wir hatten mit einem anderen Ergebnis gerechnet. Die Steuer sollte, wie gesagt, zeitlich auf zwei Jahre begrenzt, eingeführt werden (deswegen auch das Wort „temporal“). Nun hört man aber aus politischen Kreisen, dass sie auch in Zukunft verlangt werden wird. So ist es meistens mit temporären Steuern.
Was bedeutet das nun für Ausländer, die in Andalusien wohnen?
Bisher hatten wir in Andalusien eine Vermögenssteuer, allerdings mit einem Freibetrag von lediglich 700.000 €. Diese Vermögenssteuer wurde in 2022 durch die andalusische Regierung abgeschafft und als sofortige Reaktion aus Madrid kam diese Steuer auf große Vermögen. Dann auch noch rückwirkend für das Jahr 2022.
Vermögenssteuer muss für Vermögen in Spanien immer bezahlt werden. Das heißt, wenn man hier z.B. Immobilien hat und ein hohes Guthaben auf der Bank, so wurde nach der andalusischen Vermögenssteuer alles ab 700.000 € und nach der neuen Steuer auf große Vermögen ab 3 Mio. € versteuert. Aus der Sicht des bisher Vermögenssteuer Zahlenden ist dies natürlich ein Schritt nach vorne. Der Freibetrag (nicht Freigrenze!) beträgt also nicht mehr 700.000 €, sondern ab jetzt 3 Mio. €.
Schwierig wird es allerdings für Ausländer, die in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sind. Für diese Steuerbürger gilt natürlich, dass die neue Steuer für große Vermögen, deren Gesamtvermögen (also auch jenes in Deutschland und anderen Ländern) erfasst.
Dies wird dazu führen, dass sich viele einen anderen Platz als die Costa del Sol und Andalusien für ihre letzten Jahre suchen werden.
Zudem werden Streitigkeiten über die Bewertung beginnen. Insgesamt hat diese neue Regelung gewaltige Rechtsunsicherheit geschaffen und wird auch dazu führen, dass Umgehungskonstruktionen gesucht werden. Es werden weiterhin sehr viele Ausländer, die eigentlich in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig wären, weiterhin versuchen, Nichtresidenten, das heißt beschränkt Steuerpflichtige in Spanien zu bleiben. Dies ist für die Region sehr nachteilig, da wesentlich mehr Menschen als gemeldet an der Küste leben und die Region entsprechend weniger Steuern von der Zentralregion bekommt.
Insgesamt ist dies ein Vorstoß einer sozialistischen Regierung, der nicht überraschend ist. Er ist lediglich negativ für vermögende Ausländer, die in Spanien ständig leben (und auch für Vermögende Spanier) und damit eigentlich dem Status des unbeschränkt Steuerpflichtigen angehören. Es wird eine entsprechende Steuerflucht einsetzten.
Im Ergebnis ist zu sagen: Die „Reichensteuer“ (Steuer auf große Vermögen über 3 Mio. €) ist nun zementiert. Anders als angekündigt, wird sie vermutlich für immer gelten. Wenn Sie sehr wohlhandend sind und z.B. in Deutschland noch Anteile an Ihrer Familienfirma haben, dort Immobilien besitzen, etc., so müssen Sie all das in Spanien Vermögens-versteuern. Dann empfiehlt es sich doch, vor dem Rückzug aus dem Arbeitsleben eine genaue „Due Diligence“ zu machen, in welchem Ferienland man eigentlich leben kann. Andalusien gehört dann mit Sicherheit nicht mehr dazu.
Der Steuersatz beträgt zwischen 1,7 % und 3,5 %. (Siehe Tabelle)
Bis | 3.000.000, – € | 0 % |
Bis | 5.347.998, – € | 1,7 % |
Bis | 10.695.996, – € | 2,1 % |
Ab | 10.695.996, – € | 3,5 % |
Gez. Wohlfahrt
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