Besteuerung bei Immobilienverkäufen von Personen über 65 Jahre
Wer in Spanien eine Immobilie mit Gewinn verkauft, muss den Gewinn natürlich versteuern.
Wie hoch die zu bezahlende Steuer ist, richtet sich zunächst danach, ob der Verkäufer „residente fiscal“, d.h. unbeschränkt steuerpflichtig, ist. Bei Nichtresidenten, d.h. beschränkt Steuerpflichtigen, bezahlt man eine Flat-Rate von 19% auf den Gewinn. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegt der Gewinn der Progression.
Wie ist dies allerdings bei Personen über 65 Jahre?
Sehr oft höre ich, dass Personen über 65 Jahre in Spanien keine Steuern bezahlen müssen. Das ist falsch, in dieser allgemeinen Aussage.
Im spanischen Einkommensteuergesetz (Ley 35-2006 IRPF) ist geregelt, dass Personen über 65 Jahre, die ihr „Familienheim“ (vivienda habitual) mit Gewinn verkaufen, denselben nicht versteuern müssen, selbst wenn sie danach ihren Wohnsitz verlegen (z.B. Altersheim oder einfach Rückkehr nach Deutschland). Das heißt, sie müssen den Betrag nicht reinvestieren. Natürlich müssen diese Personen auch Steuerbürger in Spanien sein.
Diesen Übergang vom Nichtresidenten zum Residenten kann man nicht von einem Tag auf den anderen vollziehen, nachdem man viele Jahre in Spanien als Nichtresidente keine Steuern bezahlt hat (nur die Nichtresidentensteuer).
Wenn Sie also in den Genuss dieser Regelung kommen wollen, kümmern Sie sich einige Jahre vor Ihrem 65. Geburtstag darum. Dieser Wechsel muss gut durchdacht und vorbereitet werden.
Sinn dieses kurzen Artikels ist, die möglicherweise Betroffenen über diese Regelung in Kenntnis zu setzen.
Gez. Wohlfahrt
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